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  Allgemeine Bestimmungen

Der internationale Holzbläserwettbewerb hülsta woodwinds ist ausgeschrieben für Querflöte, Blockflöte, Klarinette, Saxofon, Oboe und Fagott.

Ausrichter des Wettbewerbs sind hülsta und die GWK. Die Musikhochschule Münster ist Kooperationspartner von hülsta woodwinds. Die Gesamtleitung des Wettbewerbs liegt bei der GWK.

hülsta woodwinds findet statt vom 28. Oktober bis zum 01. November 2011 an der Musikhochschule Münster/Westfalen. Der Wettbewerb ist öffentlich. Die Preise sollen im Rahmen einer öffentlichen Feier mit Preisträgerkonzert am 9. März 2012 in Münster vergeben werden.

Von den Preisträgern werden international herausragende künstlerische Leistungen und Konzertreife gefordert. Bewertet werden die künstlerische Persönlichkeit, die musikalische Gestaltung und das technische Können der Bewerber. Teilnehmen können Solisten* aller Nationalitäten, die zum Zeitpunkt des Wettbewerbs nicht älter als 27 Jahre sind. Sie müssen an einer Musik- hochschule studieren, vergleichbaren Privatunterricht erhalten oder bereits einen künstlerischen Hochschulabschluss erworben haben.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die GWK entscheidet über die Zulassung zum Wettbewerb anhand der Bewerbung. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung.

Eine internationale Jury bestimmt die Preisträger. Alle Entscheidungen der Jury sind verbindlich und unanfechtbar.

Die Ausrichter sind berechtigt, zu Werbezwecken, die in Zusammenhang mit hülsta woodwinds stehen, die Namen, biografischen Angaben und die Fotos der Teilnehmer zu verwenden, alle Veranstaltungen des Wettbewerbs sowie die Preisverleihung auf Bild- und Tonträger aufzunehmen und diese gegenwärtig und zukünftig zu Dokumentations- und hülsta woodwinds-Werbezwecken in allen Medien national und international zu nutzen. Die Teilnehmer haben hierfür keinen Anspruch auf Vergütung.

Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung zum Wettbewerb akzeptiert der Bewerber die allgemeinen Bestimmungen und Regeln des Wettbewerbs sowie die Bedingungen der Preisverleihung. In Zweifelsfällen gilt allein der deutsche Text.

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für das Eigentum oder für Unfälle der Teilnehmer.

Alle Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über die Zulassung zum Wettbewerb oder über ihre Ablehnung per Post oder Email. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

*Die männlichen Formen stehen stellvertretend für beide Geschlechter.

 


 
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