• Allg. Bestimmungen  • Preise & Preisverleihung • Bewerbung  • Durchführung


Allgemeine Bestimmungen

Der internationale Holzbläserwettbewerb hülsta woodwinds ist ausgeschrieben für Querflöte, Blockflöte, Klarinette, Saxofon, Oboe und Fagott. Ausrichter des Wettbewerbs sind hülsta und die GWK. Die Musikhochschule Münster ist Kooperationspartner von hülsta woodwinds. Die Gesamtleitung des Wett­bewerbs liegt bei der GWK.

hülsta woodwinds findet vom 26. bis zum 30. März 2014 an der Musik­hochschule Münster/Westfalen statt. Der Wettbewerb ist öffentlich. Die Preise werden im Rahmen einer öffentlichen Feier mit Preisträgerkonzert am 28. November 2014 in Münster vergeben.

Von den Preisträgern werden international herausragende künstlerische Leistungen und Konzertreife gefordert. Bewertet werden die künstlerische Persönlichkeit, die musikalische Gestaltung und das technische Können der Bewerber.

Teilnehmen können Solisten (die männliche Form steht stellvertretend für beide Geschlechter) aller Nationalitäten, die zum Zeitpunkt des Wettbewerbs nicht älter als 27 Jahre sind. Sie müssen an einer Musikhochschule studieren, vergleichbaren Privatunterricht erhalten oder bereits einen künstlerischen Hochschulabschluss erworben haben.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die GWK entscheidet über die Zulassung zum Wettbewerb anhand der Bewerbung. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Alle Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über die Zulassung zum Wettbewerb oder über ihre Ablehnung per Post oder Email.

Eine internationale Jury bestimmt die Preisträger. Alle Entscheidungen der Jury sind verbindlich und unanfechtbar.

Die Ausrichter sind berechtigt, zu Werbezwecken, die in Zusammenhang mit hülsta woodwinds stehen, die Namen, biografischen Angaben und die Fotos der Teilnehmer zu verwenden, alle Veranstaltungen des Wettbewerbs sowie die Preisverleihung auf Bild- und Tonträger aufzunehmen und diese gegenwärtig und zukünftig zu Dokumentations- und hülsta woodwinds-Werbezwecken in allen Medien national und international zu nutzen. Die Teilnehmer haben hierfür keinen Anspruch auf Vergütung.

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für das Eigentum oder für Unfälle der Teilnehmer von hülsta woodwinds.

Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung zum Wettbewerb akzeptiert der Bewerber die allgemeinen Bestimmungen und Regeln des Wettbewerbs sowie die Bedingungen der Preisverleihung. In Zweifelsfällen gilt allein der deutsche Text. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Preise & Preisverleihung

Fächerübergreifend werden 2 gleichwertige Preise vergeben. Die Jury soll die zwei Preise gleichwertig vergeben, sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Sie kann Preise aussetzen oder teilen. Die Preise sind mit je 5.000 Euro dotiert. Separat honorierte Konzerte sollen folgen. Beim Label "CC ClassicClips" der GWK (www.classic-clips.de) werden zwei Preisträger-CDs eingespielt.
Die Preise werden im Rahmen einer öffentlichen Feier mit Preisträgerkonzert am 28. November 2014 in Münster vergeben. Die Teilnahme der Preisträger an der Preisverleihung ist obligatorisch. Ihre Mitwirkung am Preisträgerkonzert wird nicht honoriert, die Spesen werden erstattet.
Alle anderen Finalteilnehmer erhalten ein Diplom und eine Gratifikation in Höhe von 1.000 Euro.

Bewerbung

Die Bewerbung um die Teilnahme erfolgt schriftlich per Anmeldeformular an die Geschäftsstelle der GWK

GWK
Fürstenbergstr. 14
D – 48147 Münster

Die Bewerbung muss der GWK spätestens Dienstag, 10. Dezember 2013 vorliegen.

Jeder Bewerber reicht ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular ein (Blockschrift). Beizufügen sind:

• Kopie einer amtlichen Urkunde, die Datum und Ort der Geburt nachweist
• eine Biografie
• ein aktuelles Foto (druckfähige Auflösung)
• eine unbearbeitete Tonaufnahme (CD oder DVD) mit den Solo-Pflichtstücken aus der 1. Runde.

Alle Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über die Zulassung zum Wettbewerb oder ihre Ablehnung per Post oder Email.

Alle zugelassenen Teilnehmer werden bis zum 3. Februar 2014 benachrichtigt.

Die Wettbewerbsteilnehmer müssen ihre Teilnahme durch Zahlung der Anmeldegebühr von 90 Euro bestätigen. Die Zahlung muss bis zum 28. Februar 2014 erfolgen. Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet.

Durchführung

Der dritte hülsta woodwinds-Wettbewerb findet vom 26. bis 30. März 2014 statt in der
Musikhochschule Münster
Ludgeriplatz 1
48151 Münster
www.uni-muenster.de/Musikhochschule

Alle Teilnehmer müssen sich am Mittwoch, 26. März 2014 zwischen 14 und 17 Uhr im Wettbewerbsbüro in der Musikhochschule anmelden. Die verspätete Anmeldung zum Vorspiel kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen. Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, jede Bewerbung zurückzuweisen, die nicht in Gänze den Wettbewerbsbedingungen entspricht.
Bei der Anmeldung werden den Teilnehmern die Vorspielzeiten der Vorrunde und ihre Probezeiten mitgeteilt. Jeder Bewerber bringt seinen Klavier- bzw. Cembalobegleiter auf eigene Kosten mit. Auf Wunsch werden Begleiter unentgeltlich gestellt.
Der Wettbewerb besteht aus drei Durchgängen (1. Runde, 2. Runde, Finale). Alle Wettbewerbsrunden sind öffentlich. Die Jury ist berechtigt, den Vortrag der Teilnehmer zu kürzen oder Werke nur auszugsweise aufführen zu lassen.
Das Wettbewerbsprogramm besteht aus Pflicht- und Wahlstücken. Die Werke der Endrunde müssen auswendig vorgetragen werden.

Zur konkreten Gestaltung Ihres Programmes benutzen Sie bitte das Anmeldeformular.

Ihre Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten tragen die Teilnehmer selbst. Falls gewünscht, vermittelt der Veranstalter im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Unterkunft in einer Gastfamilie.


 
English