• Allg. Bestimmungen • Preise
& Preisverleihung • Bewerbung
• Durchführung
Allgemeine Bestimmungen
Der internationale Holzbläserwettbewerb hülsta woodwinds
ist ausgeschrieben für Querflöte, Blockflöte, Klarinette,
Saxofon, Oboe und Fagott. Ausrichter des Wettbewerbs sind hülsta
und die GWK. Die Musikhochschule Münster ist Kooperationspartner
von hülsta woodwinds. Die Gesamtleitung des Wettbewerbs
liegt bei der GWK.
hülsta woodwinds findet vom 26. bis zum 30. März
2014 an der Musikhochschule Münster/Westfalen
statt. Der Wettbewerb ist öffentlich. Die Preise werden im
Rahmen einer öffentlichen Feier mit Preisträgerkonzert
am 28. November 2014 in Münster vergeben.
Von den Preisträgern werden international herausragende künstlerische
Leistungen und Konzertreife gefordert. Bewertet werden die künstlerische
Persönlichkeit, die musikalische Gestaltung und das technische
Können der Bewerber.
Teilnehmen können Solisten (die männliche Form steht stellvertretend
für beide Geschlechter) aller Nationalitäten, die zum
Zeitpunkt des Wettbewerbs nicht älter als 27 Jahre sind. Sie
müssen an einer Musikhochschule studieren, vergleichbaren Privatunterricht
erhalten oder bereits einen künstlerischen Hochschulabschluss
erworben haben.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die GWK entscheidet über die
Zulassung zum Wettbewerb anhand der Bewerbung. Diese Entscheidung
ist unanfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung.
Alle Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über die Zulassung
zum Wettbewerb oder über ihre Ablehnung per Post oder Email.
Eine internationale Jury bestimmt
die Preisträger. Alle Entscheidungen der Jury sind verbindlich
und unanfechtbar.
Die Ausrichter sind berechtigt, zu Werbezwecken, die in Zusammenhang
mit hülsta woodwinds stehen, die Namen, biografischen Angaben
und die Fotos der Teilnehmer zu verwenden, alle Veranstaltungen
des Wettbewerbs sowie die Preisverleihung auf Bild- und Tonträger
aufzunehmen und diese gegenwärtig und zukünftig zu Dokumentations-
und hülsta woodwinds-Werbezwecken in allen Medien national
und international zu nutzen. Die Teilnehmer haben hierfür keinen
Anspruch auf Vergütung.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für das Eigentum
oder für Unfälle der Teilnehmer von hülsta woodwinds.
Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung zum Wettbewerb akzeptiert
der Bewerber die allgemeinen Bestimmungen und Regeln des Wettbewerbs
sowie die Bedingungen der Preisverleihung. In Zweifelsfällen
gilt allein der deutsche Text. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Preise & Preisverleihung
Fächerübergreifend werden 2 gleichwertige Preise vergeben.
Die Jury soll die zwei Preise gleichwertig vergeben, sie ist dazu
aber nicht verpflichtet. Sie kann Preise aussetzen oder teilen.
Die Preise sind mit je 5.000 Euro dotiert. Separat honorierte Konzerte
sollen folgen. Beim Label "CC ClassicClips" der GWK (www.classic-clips.de)
werden zwei Preisträger-CDs eingespielt.
Die Preise werden im Rahmen einer öffentlichen Feier mit Preisträgerkonzert
am 28. November 2014 in Münster vergeben. Die Teilnahme der
Preisträger an der Preisverleihung ist obligatorisch. Ihre
Mitwirkung am Preisträgerkonzert wird nicht honoriert, die
Spesen werden erstattet.
Alle anderen Finalteilnehmer erhalten ein Diplom und eine Gratifikation
in Höhe von 1.000 Euro.
Bewerbung
Die Bewerbung um die Teilnahme erfolgt schriftlich per Anmeldeformular
an die Geschäftsstelle der GWK
GWK
Fürstenbergstr. 14
D – 48147 Münster
Die Bewerbung muss der GWK spätestens Dienstag, 10.
Dezember 2013 vorliegen.
Jeder Bewerber reicht ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
ein (Blockschrift). Beizufügen sind:
• Kopie einer amtlichen Urkunde, die Datum und Ort der Geburt
nachweist
• eine Biografie
• ein aktuelles Foto (druckfähige Auflösung)
• eine unbearbeitete Tonaufnahme (CD oder DVD) mit den Solo-Pflichtstücken
aus der 1. Runde.
Alle Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über die Zulassung
zum Wettbewerb oder ihre Ablehnung per Post oder Email.
Alle zugelassenen Teilnehmer werden bis zum 3. Februar 2014 benachrichtigt.
Die Wettbewerbsteilnehmer müssen ihre Teilnahme durch Zahlung
der Anmeldegebühr von 90 Euro bestätigen. Die Zahlung
muss bis zum 28. Februar 2014 erfolgen. Die Teilnahmegebühr
wird nicht zurückerstattet.
Durchführung
Der dritte hülsta woodwinds-Wettbewerb findet vom 26.
bis 30. März 2014 statt in der
Musikhochschule Münster
Ludgeriplatz 1
48151 Münster
www.uni-muenster.de/Musikhochschule
Alle Teilnehmer müssen sich am Mittwoch, 26. März
2014 zwischen 14 und 17 Uhr im Wettbewerbsbüro in
der Musikhochschule anmelden. Die verspätete Anmeldung zum
Vorspiel kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen. Die Wettbewerbsleitung
behält sich vor, jede Bewerbung zurückzuweisen, die nicht
in Gänze den Wettbewerbsbedingungen entspricht.
Bei der Anmeldung werden den Teilnehmern die Vorspielzeiten der
Vorrunde und ihre Probezeiten mitgeteilt. Jeder Bewerber bringt
seinen Klavier- bzw. Cembalobegleiter auf eigene Kosten mit. Auf
Wunsch werden Begleiter unentgeltlich gestellt.
Der Wettbewerb besteht aus drei Durchgängen (1. Runde, 2. Runde,
Finale). Alle Wettbewerbsrunden sind öffentlich. Die Jury ist
berechtigt, den Vortrag der Teilnehmer zu kürzen oder Werke
nur auszugsweise aufführen zu lassen.
Das Wettbewerbsprogramm besteht aus Pflicht- und Wahlstücken.
Die Werke der Endrunde müssen auswendig vorgetragen werden.
Zur konkreten Gestaltung Ihres Programmes benutzen Sie
bitte das Anmeldeformular.
Ihre Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten tragen
die Teilnehmer selbst. Falls gewünscht, vermittelt der Veranstalter
im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Unterkunft in einer Gastfamilie.
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